Leih- und Schenkgemeinschaft (LSG)

1. Was ist eine Leih- und Schenkgemeinschaft (LSG)?

Eine LSG bei der GLS-Bank besteht aus max. 25 Menschen, die jeweils über einen Kleinkredit von Euro 500,- bis 3.000,- bei der GLS- Bank dem Projekt dieses Geld zur Verfügung stellen. Eine Person aus diesem Kreis wird als Bevollmächtigter gegenüber der Bank ernannt und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Zahlungen. (Details s. Extrablatt der GLS).Abgezahlt werden im Normalfall diese Kleinkredite von jedem Einzelnen der max. 25 Mitglieder mit monatlichen Beiträgen von Euro 50,- über 5 Jahre. Schnellere Abzahlung ist möglich.

Die einzelnen Mitglieder der LSG werden nicht auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft.

Ob diese 3.000,- von den Empfängern der 25 x 3.000,- (also 75.000,-) den einzelnen Mitgliedern der LSG zurückzuzahlen ist oder nicht, ist projektabhängig. Im konkreten Projekt ist die Rückzahlung nach den 5 Jahren der Normalfall. Der Verbleib des Geldes im Projekt ist aber möglich und durchaus erwünscht.

2. Warum eine Leih- und Schenkgemeinschaft (LSG)?

a. Eine LSG ist dann sinnvoll, wenn zu Beginn eines Projektes finanzielle Mittel nicht in ausreichender Form als Eigenkapital für Investitionen zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber davon ausgegangen wird, dass in absehbarer Zukunft ausreichende finanzielle Zuwendungen oder Einnahmen generiert werden

b. Eine LSG verbindet viele Menschen mit einem Projekt, kann hier zu vielfältigen Synergien führen und reduziert das Risiko der Einzelpersonen (Sponsoren, Geldgeber) und der Betreiber eines Projektes.

c. Menschen wollen Teil von Gemeinschaften und sinnvollen Projekten sein, ohne gleich die räumliche Nähe einer Lebensgemeinschaft ertragen zu müssen. Mit einer LSG können sie es mit einem Betrag, der für die meisten Menschen nicht existentiell ist.

d. Eine LSG wird für Banken (zumindest die GLS-Bank) als Eigenkapital gewertet und kann so weitere Darlehen für ein Projekt ermöglichen

3. Wozu die konkrete(n) LSG?

Die LSG könnte z.B. dem Aufbau einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), die als Wirtschaftsbetrieb viele nachhaltige Projekte betreiben soll. Sie soll dafür eine professionelle Infrastruktur aufbauen die dafür nötigen Experten hinzu ziehen.

Die gGmbH dient auch der Generierung weiterer Mittel durch ihre Betriebe und die Aquise von Fremdmitteln.

4. Zielgruppe (wer soll Mitglied werden und wer ist der Empfänger?):

Grundannahme ist, dass in Deutschland Geld mehr als reichlich vorhanden ist und über intelligente Systeme wie eine LSG, auch sinn-vollen und sinn-stiftenden Projektideen zugeführt werden kann. Dabei kommt das Geld nicht aus anonymen Quellen wie bei einer Bank bzw. aus einer einzigen Quelle (Einzelsponsor), sondern von einer Anzahl von lebendigen Menschen.

Zielgruppe für die Mitgliedschaft in der LSG sind die Betreiber des Projektes selbst und Personen, die der Idee des Projektes verbunden sind und notfalls bis zu Euro 3.000,- Verlust verkraften können. Etwaige Absicherungen für Einzelne sind in Einzelfällen möglich.

Empfänger der Geldmittel ist zunächst der PIA Förderverein für nachhaltiges Wirtschaften Allgäu e.V., der u.a. Betreiber des FIPT-Forschungsinstitut für Permakultur und Transition und der Zeitschrift Nachhaltiges Allgäu ist.

5. Wann soll das geschehen?:

Start ist der …….., bis Ende März  soll die erste LSG stehen und zum 1. Juni sollen die Gelder fließen.

Weitere LSG werden dann für einzelne definierte Teile des Gesamtprojektes anschließend bzw. parallel folgt.

Parallel können auch Solidargemeinschaften für Schenken, Leihen und Schöpfen als weitere Betätigungsfeld entstehen, die viele Projekte der Mitglieder der Solidargemeinschaft und diese selbst unterstützen sollen.

6. Wo soll das eigentliche Projekt sein?

(Ort, Lage)

Die Mitglieder der LSG können aus allen Regionen kommen

7. Wie sollen die LSG errichtet und betrieben werden?

Im Normalfall erfolgt die Errichtung einer LSG durch Unterzeichnung der Unterlagen jedes einzelnen Mitgliedes und die anschl. Zuweisung der Kleinkredite durch die GLS-Bank auf das Projektkonto. Die Mitglieder bestimmen einen Bevollmächtigten. Dessen Aufgabe ist es, für einen reibungslosen Ablauf auch während der 5 Jahre der Abzahlung der Kleinkredite zu sorgen.

Nach den 5 Jahren erfolgt die Rückzahlung der 3.000,- an die Mitglieder der LSG oder die Mitglieder lassen das Geld im Projekt (s. Varianten der Grundgedanken unten auf dieser Seite)

Jedes Mitglied der LSG haftet in Höhe des Betrages von 3.000,- für die anderen Mitglieder mit. Sollte in einem Monat oder länger ein Mitglied nicht die Raten von 50,- abzahlen (können), sorgen die Mitglieder bzw. der Bevollmächtigte dafür, dass die Zahlung durch andere Mitglieder übernommen wird. Insgesamt zahlen diese aber nicht mehr als die geplanten 3.000,-.

Varianten der Grundgedanken:

1. Eine Rückzahlung der monatlichen Raten an Menschen, die die Raten nicht zahlen wollen oder können, ab Beginn der LSG durch Entnahme vom Projektkonto könnte im Einzelfall erfolgen.

2. Es könnte auch nach einem Jahr mit den Rückzahlungen im Einzelfall begonnen werden. Das erhöht den Druck auf die Betreiber, führt evtl. aber zu einem kontinuierlicheren Abbau der Verbindlichkeiten

3. Es werden Nutzungspunkte berechnet und entsprechend angerechnet. Nutzungspunkte gibt es für Nutzung der Einrichtungen, Dienstleistungen und Produkte. Vergleichbares gibt es bei ähnlichen

Finanzierungen, z.B. den Projekten „Käse statt Zinsen“ oder „Tanzschulen-Aktie“, wo Zinsen nicht in Euro bezahlt werden, sondern mit Produkten, Dienstleistungen oder Sammelpunkten gut geschrieben werden, die bei größeren Projekten auch zur Bezahlung von Leistungen aus verbundenen Projekten benutzt werden können (Beispiel: Ich will keinen Käse, aber verbundenes Projekt ist eine Drechslerei, bei der ich dann z.B. Holzschüsseln bekomme)

8. Womit (Ressourcen und Grenzen) soll die LSG errichtet und gepflegt werden?

Die LSG soll wie oben dargestellt über die Kleinkredite errichtet werden. Gleichzeitig soll eine Vielzahl von Synergien entstehen, die die Verwirklichung der Projektideen und die Abzahlung der gegebenen Gelder erleichtern soll bzw. das Geld in diesem oder verbundenen Projekten belassen soll.

Die Einnahmen aus dem Projekt selbst (z.B Gastronomie), sowie weitere Zuwendungen führen zu finanziellen Erträgen,um die gegebenen Gelder aus der LSG zurückzahlen zu können. Falls gewünscht kann das Einzeldarlehen eins Mitgliedes der LSG nach Ablauf der 5 Jahre auch in weitere Projektteile nach Zustimmung des jeweils einzelnen Mitgliedes der LSG überführt werden. Manche Menschen in vergleichbaren Projekten wünschen dies ausdrücklich, um ihr Geld in diesen für sie sinnvollen Projekten zu lassen.

Um die Freude an solchen Unterstützungen zu erhöhen, sollen eine Reihe von „Dankeschön“ an die Geldgeber erfolgen. Dies sind vergünstigte Dienstleistungen und Produkte, sowie Menschen aus der LSG oder mit den Projektbetreibern verbundenen Menschen.

Es gibt besondere Veranstaltungen oder Produkte exklusiv für die Mitglieder der LSG und ggf. können die Mitglieder auch die Örtlichkeiten für Ausstellungen, Veranstaltungen, Feiern etc. günstiger oder kostenlos nach Absprache nutzen.

Es wird angestrebt, in regelmäßigen Abständen eine Broschüre mit Angeboten von Mitgliedern der LSG oder anderen dem Projekt verbundenen Menschen zu erstellen. Dabei sollte den Mitgliedern der LSG und den Anbietern ein Rabatt gegenüber normalen Kunden eingeräumt werden.

9. Vielfach-Mehrfach-Nutzen für alle und verbesserte Auftragslage

Indem sich Menschen an der LSG beteiligen werden sie Teil des Projektes und können auch seine Vorteile nutzen. Ein möglicher Vorteil ist die verbesserte Werbewirkung durch ein Netzwerk von Menschen, die untereinander durch die LSG und das Projekt selbst verbunden sind.

Manche ideellen oder wirtschaftlichen Projekte der Mitglieder der LSG können in den Innenräumen und Außenflächen zeitweilig oder dauerhaft dargestellt werden.

Unter diesen Menschen gibt es auch einige, die eine besondere Fähigkeit der Informationsweitergabe und des Netzwerkens haben, die sich oft nicht wirtschaftlich rentiert, evtl. sogar viel Zeit und Energie benötigt. Diese Menschen sollen über „Dank“gewürdigt werden.

Das können neben Dankesworten zum einen Geldbeträge sein, oft aber auch Gutscheine für Dienstleistungen und Produkte. Zeit und Energie schenken soll Anerkennung erfahren und das Leben möglichst vieler Menschen bereichern durch Sinnhaftigkeit, Dienstleistungen und Produkte, die nicht überall erhältlich sind, das Leben des Einzelnen unterstützen oder die manche(r) sich sonst nicht leisten kann oder würde.